LASERTAG Outdoor in Düsseldorf

Eventagentur Events & Verleih


40210 Düsseldorf

zum Anbieter

Beschreibung

Innerhalb des Spiels (ca 2 Stunden) werden mehrere Spielmodi gespielt - auswechselbare Aufgaben, Szenarien und Rollen, Auch Quests wie Zombi, Terminator. Alle 15-20 min bringen wir ein neues Element ins Spiel rein. Je nach Alter der Kinder bieten wir verschiedene Spielneveaus, von ganz leicht bis richtig strategisch, an. Wir moderieren den ganzen Spielablauf selbst.
Gespielt wird bei Ihnen vor Ort in einem Wäldchen oder einem Park. Die Spielfläche soll etwas wie ein halbes Fußballfeld sein, mit einiger Bäume (kein Naturschutzgebiet)
Das sportliche Spiel mit Taktik, Bewegung und Teamgeist macht Ihren Kindergeburtstag zu einem unvergesslichen Erlebnis. Langeweile ist völlig ausgeschlossen!
Wir haben keine Altersbegrenzung: mit uns kann man Kindergeburtstag mit Lasertag schon ab dem Schulalter feiern.
Sie bestimmen die Zeit und den Ort für Ihre Kindergeburtstagsparty.
Wir bringen unsere komplette Ausrüstung vor Ort mit.
Unsere Geräte sind ungefährlich und für Kinder geeignet - es funktioniert mit Infrarot – es gibt keinen echten Laser.
Unsere Gebiete sind Düsseldorf, Wuppertal, Köln, Essen, Duisburg und ganze Umgebung.
Lasertag lässt den Kindergeburtstag auch im Winter draußen feiern.

Konditionen

Wir spielen LASERTAG im Freien mit ihrem Kind und seinen Geburtstagsgästen . Wir erstellen mehrere Szenarien und garantieren Riesenspaß!

Preise

Pauschalpreis 1 - LASERTAG draußen spielen ca 2 Stunden.
bis 8 Kinder
240.00 Euro
+ jedes weitere Kind, bis 20 Teilnehmer
15.00 Euro
+ jeder weitere Erwachsene, bis 10 Teilnehmer
15.00 Euro

Pauschalpreis 2 - LASERTAG draußen spielen ca 2 Stunden.
bis 8 Kinder
240.00 Euro
+ jedes weitere Kind, bis 20 Teilnehmer
15.00 Euro
+ jeder weitere Erwachsene, bis 10 Teilnehmer
15.00 Euro

Extras

Anfahrtskosten, pro km ab Wuppertal
1.50 Euro
Anfahrtskosten, pro km ab Wuppertal
1.50 Euro

AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen dem Eventagentur Events & Verleih vertreten durch Filimonova Anna, 42349 Wuppertal, Oberheidter str. 65 (nachfolgend Agentur genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen vom Agentur zum Gegenstand haben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB in in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn Agentur diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote vom Agentur sind unverbindlich. Ein Vertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Kunde das unverbindliche Angebot der Agentur angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt.
2. Die Mietgegenstände wurden nur an eine volljährige Person vermietet.

§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung der Mietgegenstände beim Kunden vor Orts und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

§ 4 Vergütung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vom Agentur enthaltene Mietpreis als vereinbart.
2. Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

§ 5 Stornierung durch den Kunden
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel als Schadenersatz an Agentur zu zahlen:
Stornierung von weniger als 2 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme.

§ 6 Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Agentur ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes beim Agentur maßgeblich.
2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

§ 7 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Bei den vom Agentur vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
2. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und /oder gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 16 Abs. 2 zur Instandhaltung - einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. Agentur kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 8 Abs. 2 genannten Zeitraums verlangen. Agentur kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.
3. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch vom Agentur erfolglos geblieben ist oder Agentur die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3 S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel Agentur zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Kunde Agentur zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
4. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des vom Agentur empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.

§ 8 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet Agentur darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten vom Agentur.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
1. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal vom Agentur angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die Benutzungsordnung für die öffentlichen Einrichtungen, Park- und Grünanlagen anzuhalten. Nutzung der Leihgeräte in den öffentlichen Park- und Grünanlagen ist nur für die privaten Veranstaltungen erlaubt.
3. Der Kunde ist selbst verpflichtet je nach Veranstaltungsart ggf. Genehmigungen beantragen.

§ 10 Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
2. Vereinbaren Agentur und der Kunde, dass Agentur die Versicherung übernimmt, hat der Kunde Agentur die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt Agentur die Versicherung nicht, hat der Kunde Agentur den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.

§ 11 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand vor Ort nach Mietende an Agentur zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, anderes Kleinteilzubehör.
2. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde an Agentur den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Haftungsbeschränkung der Agentur
Der Agentur übernimmt für Schäden an der Person Dritter selbst oder dem Eigentum Dritter durch den Mieter keine Haftung. Die Benutzung der vom Agentur zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Besonderheiten


Öffnungszeiten

Mo

11:00 - 21:00 Uhr

Di

11:00 - 21:00 Uhr

Mi

11:00 - 21:00 Uhr

Do

11:00 - 21:00 Uhr

Fr

11:00 - 21:00 Uhr

Sa

11:00 - 21:00 Uhr

So

11:00 - 21:00 Uhr

Mo

11:00 - 21:00 Uhr

Di

11:00 - 21:00 Uhr

Mi

11:00 - 21:00 Uhr

Do

11:00 - 21:00 Uhr

Fr

11:00 - 21:00 Uhr

Sa

11:00 - 21:00 Uhr

So

11:00 - 21:00 Uhr


Dauer

120 Minuten

Altersgruppe

8-99 Jahre


Lage

Das Angebot findet beim Kunden zu Hause statt.


Zahlungsmöglichkeiten


Buchung

Pauschalpreis 1 - LASERTAG draußen spielen ca 2 Stunden.
bis 8 Kinder
240.00 Euro
+ weitere Kinder
je 15.00 Euro
+ weitere Erwachsene
je 15.00 Euro

Pauschalpreis 2 - LASERTAG draußen spielen ca 2 Stunden.
bis 8 Kinder
240.00 Euro
+ weitere Kinder
je 15.00 Euro
+ weitere Erwachsene
je 15.00 Euro

 

Extras dazubuchen
Anfahrtskosten, pro km ab Wuppertal
1.50 Euro
Anfahrtskosten, pro km ab Wuppertal
1.50 Euro

Gesamtpreis:    Euro

Kontaktdaten
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Sonstige Kommentare oder Anmerkungen
Geburtstagskind
Schlussbestimmungen