Beschreibung
Abwechslungsreiche Kombination aus Suchen, Rätseln und Spielen! Drinnen oder draußen werden Zettel mit kleinen Rätseln versteckt. Bsp: ''Sucht dort wo die Musik herkommt'' (= Lautsprecher) oder ''Sucht, wo man draußen ist, aber nicht nass wird'' (= überdachte Terrasse). Bei jedem 2. Zettel ist ein Spiel/Aufgabe dabei, dass gelöst werden muss, bevor weiter gesucht wird. Das sind Spiele wie ''gemeinsames Dosen umwerfen'', ''Lied über mich''-Tanzen, ''Schnur durch alle ziehen'', ''Veränderung an anderen Kindern erraten'', ''Gegenstände erfühlen'', ''Steine über Eisschollen bringen'', ''Händeknoten lösen'', ''Schnuller schnappen'' und viele mehr!
Am Ende gibt es natürlich eine Schatztruhe mit einer Kleinigkeit für jedes Kind!
Gut zu kombinieren mit einem der zusätzlichen Bastelangebote!
Konditionen
In unseren Angeboten sind immer enthalten
* Vorbereitung
* Durchführung durch 1 erfahrenen Kinderbetreuer
* alle nötigen Materialien für Spiele, Rätsel, Aufgaben und Bastelein
* Sweets für Spiele
* Schatz für alle Kinder
Preise
Pauschalpreis 1
- 1,5 Stunden
bis 8 Kinder
200.00 Euro
+ jedes weitere Kind, bis 10 Teilnehmer
10.00 Euro
Extras
Anfahrt pro Kilometer (bei einem Anfahrtsweg >10km)
0.40 Euro
AGB
AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN
Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung wie das Betreten unserer zur Verfügung gestellten oder gemieteten Veranstaltungsgelände oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages.
§3 Verfügbarkeitsvorbehalt
Wird nach Bestellungseingang festgestellt, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, ist kids in munich berechtigt, entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Dienstleitung anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt, werden bereits eingegangene Zahlungen, nach dem schriftlichen Vertragsrücktritt durch kidsinmunich oder dem Kunden, umgehend erstattet.
§4 Preise
Sämtliche unserer Preise sind Nettopreise und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit vor Ort, entgegen dem unterfertigten Angebot, Änderungen von Seiten des Auftraggebers auftreten (größere Anzahl der Kinder, Veranstaltungsdauer, etc.) passen sich die Preise laut Angebot entsprechend an. Etwaige auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb München), sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Reisespesen anzusehen.
§5 Zahlung
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns ausschlaggebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in Euro zu leisten. Sollte im Rahmen des Angebots eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Unterfertigung des Angebots per Banküberweisung auf das Konto von Jenny Weidinger zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, behält sich Jenny Weidinger das Recht vor, zusätzliche Zinsen für die ausstehende Zahlung in Höhe von 5% p.a. in Rechnung zu stellen.
Rechnungen zu regelmäßigen Betreuungen werden immer zum Monatsende für den kompletten Monat gestellt. Bei einmaligen Terminen werden die Rechnungen nach der Veranstaltung gestellt.
§6 Vorrauszahlungen
Vorrauszahlungen sind ab einer Angebotsgebühr von 500€ zu 20% des Angebotspreises im Vorraus zu zahlen. Eine Angebotsbestätigung durch Kids in Munich erfolgt erst nach Eingang der Vorrauszahlung. Im Vorraus geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungsstellung gut geschrieben. Dem Auftraggeber steht es frei im Vorfeld die gesamte Summe zu begleichen.
§7 Leistungsumfang
Die von Kids in Munich zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Sofern Kids in Munich an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Jenny Weidinger , den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Änderungen und Abweichungen im Veranstaltungsablauf, die während der Veranstaltung notwendig werden, bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber unwesentlich und zumutbar sind. Jenny Weidinger behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Kids in Munich je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Kids in Munich und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Jenny Weidinger alleiniger Vertragspartner des Kunden ist. Jenny Weidinger ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
§8 Angebot
Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Jenny Weidinger. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Jenny Weidinger, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Eine Veranstaltung gilt durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung als verbindlich gebucht.
§9 Pflichten des Kunden
Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Jenny Weidinger um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden. Der Kunde stellt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse, sowie nötige Verpflegung. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen – potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.
§10 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Jenny Weidinger unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Kids in Munich nicht zu verantworten hat, stellt Jenny Weidinger Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
§11 Stornogebühren
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von: - bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 10% der Auftragssumme - bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30 % der Auftragssumme - bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme - bis 5 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 80 % der Auftragssumme
Bei einer Rücknahme des Angebots von weniger als 5 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig! Sollte Kids in Munich für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Kids in Munich die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren. Verpflichtet Kids in Munich im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.
§12 Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich, noch während der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
§13 Absagen aufgrund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren. Dies gilt nicht für Feste im Sommer, welche auf Grund von niedrigen Temperaturen oder Niederschlag abgesagt werden.
§14 Pflichtverletzungen
Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 15 Haftung des Auftragnehmers und Auftraggebers
Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung auf die von der Betriebshaftpflichtversicherung erfassten Schäden in Höhe der Deckungssumme beschränkt. Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer, soweit der Schaden eine Folge einer Maßname ist , die der Auftraggeber angeordnet hat, von den Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.
§16 Haftungsausschluss
Die Haftung für Material, Sach- und Personenschäden oder Verlust von Eigentum wird durch uns und unsere Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Die evtl. anwesenden Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Gast. Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden aller Art sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
Kids in Munich bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Kids in Munich übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Kids in Munich keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.
§17 Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.