GPS-Event "Der magische Wald" - Hexen und Zaubern

Kölnzeit

Schillingsrotter Str. 100
50996 Köln

zum Anbieter

Beschreibung

Der verhexte Wald!
Professor Stadler und seine jungen Assistenten stehen vor einem großen Problem: Dem verhexten Wald.
Stadler berichtet völlig aufgebracht, dass sich ihr Wald hier verändert hat. Irgendetwas stimmt nicht.
Doch was treibt eine Hexe in diesem Spiel? Nur der berühmte Zaubertrank kann helfen, dass die Dinge wieder in Ordnung kommen.
Können die Kinder mit dem Professor das Rätsel um den verhexten Wald lösen?

Ein Wettlauf gegen die Zeit beginnt.

Konditionen

empfohlen für Kinder (w/m): im Alter von 6 - 12 Jahren

Dauer: ca. 2,00 Stunden

Ort: Köln – Rodenkirchen
(gegen Aufpreis andere Routen möglich)

Gruppenpreise:
bis 10 Kinder € 219,00
Bei größeren Gruppen bitten wir um separate Anfrage.

Preise

Pauschalpreis 1 - "Der magische Wald" - Hexen und Zaubern
bis 10 Kinder und 2 Erwachsene
219.00 Euro
+ jedes weitere Kind, bis 5 Teilnehmer
9.00 Euro

AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Kölnzeit


1. Geltung

1.1. Die Firma Kölnzeit erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Kölnzeit ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Firma Kölnzeit bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Firma Kölnzeit sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen nach Zugang bei der Firma Kölnzeit gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Firma Kölnzeit zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Firma Kölnzeit zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Der Kunde wird die Firma Kölnzeit unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen (Teilnehmerzahlen, Telefonnummern, Ansprechpartern, etc.) versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma Kölnzeit wiederholt werden müssen oder verzögert werden.


4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Die Firma Kölnzeit ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Die Firma Kölnzeit wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.



5. Termine /Fristen

5.1. Die kostenlose Stornofrist des Kunden für Programme endet 6 Wochen vor Leistungsbeginn.
5.2. 25% Stornokosten fallen in der Zeit 4 – 6 Wochen vor Leistungsbeginn an.
5.3. 50% Stornokosten fallen in der Zeit 1 – 4 Wochen vor Leistungsbeginn an.
5.4. 80 % Stornokosten fallen in der Zeit 3 – 6 Tage vor Leistungsbeginn an.
5.5. 100 % Stornokosten fallen ab 2 Tage vor Leistungsbeginn an.

5.6 Bei Übernachtungen gelten folgende Stornofristen:

5.6.1 50% Stornokosten bis 2 Monate vor Anreise

5.6.2 100% Stornokosten bis 3 Tage vor Anreise

5.7 Sonderfristen bei Großveranstaltungen / Incentives werden individuell festgelegt und im Vertrag ausgewiesen.


6. Rücktritt vom Vertrag

Die Firma Kölnzeit ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Kölnzeit weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Kölnzeit eine taugliche Sicherheit leistet.



7. Preise

7.1. Es gelten die Preise unserer Preislisten. Maßgeblich für die Zahlung ist das schriftlich fixierte Angebot der Firma Kölnzeit an den Kunden.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der Firma Kölnzeit werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7,70 % p. a. als vereinbart.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Firma Kölnzeit sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.



9. Gewährleistung und Schadenersatz


9.1 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Firma Kölnzeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

9.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

9.3 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

9.4 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.


10. Haftung

10.1 Die Firma Kölnzeit wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Firma Kölnzeit für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Firma Kölnzeit nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.


10.2 Die Firma Kölnzeit haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.




11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Kölnzeit ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Kölnzeit.

12.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Kölnzeit und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Kölnzeit örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart

Besonderheiten


Öffnungszeiten

Es wurden noch keine Öffnungszeiten eingegeben.


Dauer

120 Minuten

Altersgruppe

7-12 Jahre


Lage


Zahlungsmöglichkeiten


Buchung

Pauschalpreis 1 - "Der magische Wald" - Hexen und Zaubern
bis 10 Kinder und 2 Erwachsene
219.00 Euro
+ weitere Kinder
je 9.00 Euro

 

Gesamtpreis:    Euro

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