Beschreibung
Die Feuer Show zeigt auf beeindruckende Weise springen mit dem Feuerseil, Bollas, Feuerspucken und mehr. Seien Sie gespannt auf ein aufregendes Spektakel der Extraklasse.
Ideal bei Familienfesten, Einschulungen, Kindergartenabschlussfest...
Konditionen
15min. Spiel mit dem Feuer, 1Künstler
Preise
Pauschalpreis 1
- 15 min. Feuershow
bis 99 Kinder und 99 Erwachsene
100.00 Euro
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle mit Show-Entertainment eingegangenen Verträge für künstlerische Darbietungen. Stans 11/2018
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Vorbereitung und Durchführung künstlerischer Tätigkeiten durch Show-Entertainment.
Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt dann zu Stande, wenn Show-Entertainment dem Anfragenden eine Auftragsbestätigung zusensendet.
Gage und Verzug
Die Gage und sonstige vereinbarte Kosten sind mit Beendigung des Auftrittes fällig.
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14Tagen nach dem in der Rechnung stehenden Rechnungsdatum auf das dort aufgeführte Konto zu überweisen.Wird diese Frist überschritten,gerät der Auftraggeber in Verzug und es können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von 5Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins und 5Euro je schriftlicher Mahnung berechnet werden.
Durchführung und Organisation
Die Auftritte sind von Show-Entertainment geplant und strukturiert, Absprachen bei bestimmten Konzepten oder Mottos sind natürlich möglich.
Video-Aufnahmen, länger eals 3min. Sind NICHT gestattet.
Fotos für den privaten Gebrauch sind erlaubt.
Der Auftraggeber hat die brancheüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere technische, organisatorische und räumliche Vorraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.
Rücktritt und Schadensersatz
Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig,darf Show-Entertainment nach Ablauf einer zuvor gesetzten Frist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Sollte keine Einigung über einen Ersatztermin zustandekommen, so hat Show-Entertainment einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gage.
Bei rechtzeitiger Absage des Auftrittes durch den Auftraggeber, also bis 4Wochen vorher, ist keine Zahlung notwendig. Bei Stornierungen danach, werden 50Prozent der Gage in Rechnung gestellt und bei Absagen 1Woche vorher 70Prozent der vereinbarten Gage.
Wird auf Grund von Krankheit vom Auftraggeber abgesagt, entfällt jeglichen Anspruch von Show-Entertainment.
Kommt es zu Vorfällen, die einen Auftritt von Show-Entertainment nicht möglich oder unzumutbar machen und von Auftraggeber-Seite stammen (nachhaltiges Srören durch die Gäste oder technische Störungen), darf Show-Entertainment den Auftritt beenden und erhält trotzdem die volle Gage.
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Auftragsleistung durch Show-Entertainment in Folge von Krankheit, höherer Gewalt (wie Unfälle, Katastrophen jeglicher Art), entfallen alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertrag. Show Entertainment ist dann verpflichtet, sich sofort telefonisch oder per Mail beim Auftraggeber zu melden und Hinderungsgründe offen zu legen.
Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen der AGB´s, eErgänzungen oder Aufhebungen werden in Schritform festgehalten.