Beschreibung
Wenn der schönste Tag im Jahr zum unvergesslichen Abenteuer wird...
Bei uns im PirateRock – dem Hochseilgarten in Isernhagen – kannst Du Deinen Geburtstag mit all Deinen Freunden im Kletter-Schiff feiern. Hangelt Euch von Seil zu Seil und klettert gemeinsam auf die Masten. Ein Sprung von der Planke, Fliegen mit der Seilrutsche oder Schwingen über dem Abgrund. Gut gesichert erlebt Ihr hier Euer Piratenabenteuer!
Folgenden Service bieten wir Dir und Deinen Gästen an:
*** Geburtstagspaket Standard ***
Ihr werdet von einem ausgebildeten Guide in die Paarcours eingewiesen und klettert danach bis zu drei Stunden durch den Hochseilgarten. Am Ende darfst Du Deinen Gästen noch eine persönliche Kletterurkunde überreichen, die alle an Deine tolle Party erinnert.
Preise bis 9 Personen
Kinder (8-12 Jahre) 17,00 Euro pro Person
Jugendliche (13-17 Jahre) 20,00 Euro pro Person
Preise ab 10 Personen*
Kinder (8-12 Jahre) 15,00 Euro pro Person
Jugendliche (13-17 Jahre) 18,00 Euro pro Person
*weitere Rabatte und Boni siehe unter ''Konditionen''.
Leistungen:
3 Stunden klettern inkl. Sicherheitseinweisung, Kletterausrüstung; Kletterurkunde für alle, die mitklettern.
*** Geburtstagspaket Komfort ***
Mit dem Komfort-Paket bist Du perfekt für Dein Kletterabenteuer gewappnet: Jeder Gast erhält ein paar Kletterhandschuhe und eine Geburtstagstüte. Mit den Handschuhen, Klettergurt und Kletterhelm ausgerüstet, werdet Ihr von einem ausgebildeten Guide in die Parcours eingewiesen. Nach dem Kletterabenteuer im Piraten-Schiff darfst Du all Deinen Gästen eine persönliche Kletterurkunde und eine Geburtstagstüte mit tollen Geschenken überreichen.
Preis-Zuschlag: +7,- EUR p. Kind/Jugendlicher
(bitte bei der Buchung unter ''Extras'' mit der Gesamtzahl aller Kinder und Jugendlicher zusätzlich hinzubuchen. Pakete können untereinander NICHT kombiniert werden)
Leistungen:
3 Stunden klettern inkl. Sicherheitseinweisung und Kletterausrüstung; Kletterurkunde für alle, die mitklettern; für jeden ein Paar Kletterhandschuhe und eine Geburtstagstüte.
*** Geburtstagspaket Premium***
Mit dem Premium-Geburtstag buchst Du ein ''rundum-sorglos-Paket''. Beim Premium-Paket erwartet Dich und Deine Gäste ein Zusatzguide (Pflicht bei Premium, muss unter ''Extras'' einmalig hinzugebucht werden), der Euch intensiv und ausschließlich betreut. Deine Feier startet mit einer spannenden Schatzsuche bei der Ihr am Ziel eine Schatzkiste plündert. Anschließend klettert Ihr drei Stunden durch den Hochseilgarten. Als Abschluss können sich alle Teilnehmer über eine Kletterurkunde und eine Geburtstagstüte mit Überraschungen freuen. Beim gemeinsamen Essen lasst Ihr Deinen Geburtstag ausklingen!
Preis-Zuschlag: +13,- EUR p. Kind/Jugendlicher
(bitte bei der Buchung unter ''Extras'' mit der Gesamtzahl aller Kinder und Jugendlicher zusätzlich hinzubuchen. Pakete können untereinander NICHT kombiniert werden)
Außerdem hinzuzubuchen: Extraguide (3 Stunden) für 79,00 Euro einmalig
Leistungen:
3 Stunden klettern inkl. Sicherheitseinweisung und Kletterausrüstung; Schatzsuche; Kletterurkunde für alle, die mitklettern; für jeden ein Essen und eine Geburtstagstüte; Euer persönlicher Extraguide, der sich intensiv um Euch kümmert.
Konditionen
Grundpreise bis 9 Personen:
Kinder (8-12 Jahre) - 17,- EUR p. Person
Jugendliche (13-17 Jahre) - 20,- EUR p. Person
Erwachsene (ab 18 Jahre) - 29,- EUR p. Person
ab 10 Personen:
Kinder (8-12 Jahre) - 15,- EUR p. Person
Jugendliche (13-17 Jahre) - 18,- EUR p. Person
Erwachsene (ab 18 Jahre) - 27,- EUR p. Person
Zusatzleistungen:
Komfort-Zuschlag = 7,- EUR p. Person
Premium-Zuschlag = 13,- EUR p. Person + einmalig 79,- EUR für den Extraguide
Boni und Rabatte (bitte bei der Buchung beachten):
ab 5 zahlenden Gästen klettert das Geburtstagskind umsonst
ab 10 zahlenden Gästen bekommt Ihr pro Person 2,00 Euro Rabatt
ab 15 zahlenden Gästen darf ein Erwachsener umsonst mitklettern
** Freitags-Angebot **
Freitags kannst Du Deinen Geburtstag im Hochseilgarten noch günstiger feiern! Der Rabatt wird am Veranstaltungsdatum bei Bezahlung gewährt und ist hier technisch bedingt noch nicht berücksichtigt!
Freitags Standard-Paket bis 9 Personen
Kinder (8-12 Jahre) 12,00 Euro pro Person
Jugendliche (13-17 Jahre) 14,00 Euro pro Person
Freitags Standard-Paket ab 10 Personen
Kinder (8-12 Jahre) 10,00 Euro pro Person
Jugendliche (13-17 Jahre) 12,00 Euro pro Person
Die Freitags-Preise gelten NUR für das Standard-Paket!
Preise
Kind (8-12 Jahre)
ab 1 Teilnehmer
- bis 9 Teilnehmer
17.00 Euro
Kind (8-12 Jahre)
ab 10 Teilnehmer
15.00 Euro
Jugendlicher (13-17 Jahre)
ab 1 Teilnehmer
- bis 9 Teilnehmer
20.00 Euro
Jugendlicher (13-17 Jahre)
ab 10 Teilnehmer
18.00 Euro
Erwachsener (18-99 Jahre)
ab 1 Teilnehmer
- bis 9 Teilnehmer
29.00 Euro
Erwachsener (18-99 Jahre)
ab 10 Teilnehmer
27.00 Euro
Extras
Komfort-Service, p. Person (Kind/Jugendlicher)
7.00 Euro
Premium-Service p. Person (Kind/Jugendlicher)
13.00 Euro
Extraguide zur individuellen Betreuung (3 Stunden)
79.00 Euro
Rätseln (Spannendes Rätsellösen rund um den Hochseilgarten für bis zu 20 Kinder), Preis pro Gruppe
20.00 Euro
Piratenkopftuch (als Geschenk für die Gäste), Preis pro Stück
2.90 Euro
AGB
Benutzungsregeln der Schattenspringer Abenteuerparks, Schattenspringer GmbH, im folgenden Abenteuerparks genannt.
Stand: Januar 2015
1. Geltung der Benutzungsregeln
Die Benutzungsregeln gelten für folgende Schattenspringer Abenteuerparks:
SeaTree – Abenteuerpark Steinhuder Meer, Warteweg 4, 31535 Mardorf
PirateRock – Hochseilgarten Hannover, Landwehrdamm 11, 30916 Isernhagen
TreeRock – Abenteuerpark Hochsolling, Schießhäuser Str. 8, 37603 Holzminden – Silberborn
MiniRock – Kinderkletterpark im TreeRock, Schießhäuser Str. 8, 37603 Holzminden – Silberborn
HanseRock – Hochseilgarten Hamburg, Am Inselpark 22, 21109 Hamburg
Jedem Benutzer der Abenteuerparks obliegt es, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen vor Betreten und Benutzen der Abenteuerparks zu lesen, sein Einverständnis schriftlich zu bestätigen und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Im Falle der Benutzung durch Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten oder ein Beauftragter die Benutzungsregeln dem Minderjährigen zur Kenntnis geben und ihn zur strikten Beachtung anhalten, was ebenfalls durch schriftliche Bestätigung zu erfolgen hat. Hierbei ist die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder Beauftragten sowie des minderjährigen Teilnehmers erforderlich. Bei Benutzern von 8-13 Jahren im SeaTree und PirateRock, von 6-13 Jahren TreeRock und HanseRock bzw. 3-10 Jahren im MiniRock Kinderkletterpark sind die Erziehungsberechtigten oder die Bevollmächtigten für die Aufsicht während des Besuchs des Abenteuerparks allein verantwortlich. Die unbedingte Einhaltung der Benutzungsregeln ist von jedem Benutzer zu gewährleisten, wobei trotzdem jedem Benutzer klar ist, dass das Begehen des Abenteuerparks mit Risiken verbunden ist. Somit erfolgt die Benutzung der Abenteuerparks bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung des Betreibers auf eigene Gefahr des Benutzers.
2. Theoretische und praktische Sicherheitseinweisung
Jeder Benutzer hat sich vor Begehen des Abenteuerparks einer praktischen und theoretischen Einweisung zu unterziehen. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten. Sofern sich ein Teilnehmer nach erfolgter Sicherheitseinweisung nicht in der Lage sieht, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Vorgaben korrekt auszuführen und einzuhalten, darf er den Abenteuerpark nicht begehen. Für diesen Fall besteht Anspruch auf Gutschrift des Eintrittsgeldes. Teilnehmer, die den Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals vorsätzlich oder grob fahrlässig zuwider handeln, können von der Benutzung des Abenteuerparks ausgeschlossen werden. Diesen Personen steht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu.
3. Zugelassene Benutzer (Altersmindestgrenzen, körperliche Verfassung)
Den HanseRock und TreeRock dürfen Teilnehmer ab dem vollendeten 6. Lebensjahr benutzen. Den SeaTree und PirateRock dürfen Teilnehmer ab dem vollendeten 8. Lebensjahr benutzen. Den MiniRock Kinderkletterpark dürfen Kinder von 3-10 Jahren benutzen. Von der Benutzung der Abenteuerparks sind Personen, die an einer Krankheit, einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Benutzung des Abenteuerparks eine Gefahr für sich oder andere darstellen können, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangere dürfen die Abenteuerparks ebenfalls nicht benutzen, ebenso wie Personen, deren Gewicht 120 Kilogramm überschreitet.
4. Sicherheitsausrüstung
Die vom Abenteuerpark gestellte Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmitteln, muss nach Anweisung des Personals benutzt werden und darf während der Begehung des Abenteuerparks nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Das Sicherungssystem darf weder manipuliert noch beschädigt noch sonst außer Kraft gesetzt werden. Bei Unsicherheiten oder Problemen hat der Teilnehmer unverzüglich das Personal herbeizurufen oder herbeirufen zu lassen. Bei angelegter Sicherheitsausrüstung ist das Rauchen verboten. Im SeaTree, PirateRock und MiniRock dürfen die beiden Karabiner des Sicherungssystems in keinem Fall gleichzeitig vom Sicherungsseil ausgehängt werden. Die komplette Sicherheitsausrüstung muss zum Ende der gebuchten Kletterzeit wieder zurückgegeben werden. Vom Teilnehmer verursachte Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschreitung der gebuchten Kletterzeit muss ein Aufpreis von 4,00 € pro angefangene Stunde bezahlt werden.
5. Persönliche Gegenstände, Kleidung, Ausrüstung
Gegenstände, wie Schmuck, Schals, Tücher, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke oder Taschen, welche eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere darstellen können, dürfen bei Begehen des Abenteuerparks nicht mitgeführt werden. Werden diese dennoch mitgeführt, geschieht dies auf eigene Gefahr. Dabei ist zu beachten, dass es zu Strangulationen oder Amputationen kommen kann. Längere Haare sind in geeigneter Weise mit einem Haargummi so zu fixieren, dass ein Verklemmen an Teilen der Ausrüstung oder der Anlage nicht möglich ist. Piercings müssen vor Benutzung des Abenteuerparks entfernt werden. Für die Begehung wird robuste und die Bewegungsfreiheit nicht einengende Kleidung empfohlen. Geschlossenes Schuhwerk ist zu benutzen.
6. Maximale Anzahl von Teilnehmern bei einem Kletterelement
Jedes Kletterelement darf nur maximal von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Seilbahnabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sich keine weiteren Personen im Ankunftsbereich befinden. Die Teilnehmer haben bei Seilabfahrten, soweit möglich, die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren, beispielsweise bei Bodenkontakt durch Mitlaufen.
7. Haftung
Der Betreiber haftet Benutzern für Schäden im Hinblick auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Betreiber haftet Benutzern für sonstige Schäden nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern des Betreibers. Im Falle von Sach- oder Vermögensschäden, welche lediglich auf eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind, haftet der Betreiber nur soweit es sich um vertragstypische, vorhersehbare Schäden handelt.
8. Schließung des Abenteuerparks
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Hagel, Regen etc.) ganz oder teilweise einzustellen. Für diesen Fall wird dem Teilnehmer der Eintrittspreis nicht rückerstattet. Sofern der Teilnehmer den Besuch des Abenteuerparks frühzeitig auf eigenen Wunsch abbricht, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
9. Anfertigen von Aufnahmen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Abenteuerpark ausdrücklich mitzuteilen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall durch einen andersfarbigen Helm kenntlich gemacht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen rechtsunwirksam sein, führt dies nicht zu Unwirksamkeit der Regelungen im Übrigen.
11. Einverständniserklärung
Der Teilnehmer /Besucher des Abenteuerparks versichert, die vorgenannten Nutzungsregeln und Hinweise sorgfältig gelesen und verstanden zu haben und versichert, diese einzuhalten. Gleichzeitig versichert er, dass weder bei ihm, noch bei keinem von ihm beaufsichtigten minderjährigen Benutzern Ausschlussgründe nach Ziffer 3 bestehen, noch dass der Unterzeichner selbst oder von ihm beaufsichtigte minderjährige Personen verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 5 mit sich führen.