Beschreibung
Eine Nachtwanderung macht Kindern und Eltern Spaß. In der Dunkelheit kann man viel entdecken und wir müssen all unsere Sinne einsetzen.
Es ist spannend, auf die Dunkelheit zu warten, um mit Freunden draußen herumzulaufen, wenn es ruhiger und finster geworden ist. In der Dunkelheit beanspruchen wir alle unsere Sinne. Geräusche und Gerüche treten in den Vordergrund, weil wir uns nicht mehr auf unsere Augen verlassen können. Vertraute Umgebungen erscheinen uns in der Dunkelheit fremd.
Eine vertrauensbildend Wanderung mit Überraschungen und Spiele die niemand vergessen wird.
2 Std. von Oktober bis Ende April nach Sonnenuntergang
Konditionen
Wetter: Die Nachtwanderung finden bei jedem Wetter statt (Ausnahme: Gewitter)
Kleidung: Wetterfest
Verpflegung: Sie können gerne eigenes Essen und Getränke mitnehmen. Taschenlampen sollten nur die Erwachsenen mitführen und nur im Notfall benutzen.
TEILNEHMER
Alle Angebote gelten für bis zu 10 Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren . Weitere Kinder oder andere Altersgruppen sind nach Absprache möglich
Die Aufsichtpflicht liegt immer beim Auftraggeber!
ZEIT/KOSTEN:
Der Zeitrahmen beträgt im Durchschnitt 2 Stunden, kann aber selbstverständlich nach Ihren Wünschen festgelegt werden.
ORT:
Die Nachtwanderung führe ich als Angebot in Unna, in der wunderschön gelegenen Uelzener- Heide, im Kurpark- Königsborn, im Bornekamptal oder (nach Absprache) an einem Ort Ihrer Wahl durch.
Da ich die meisten Veranstaltungen individuell plane, ist eine gewisse Vorlaufzeit notwendig.
Für weitere Fragen und Ideen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf!
Preise
Pauschalpreis 1
- 120 Minuten im Dunkeln
bis 22 Kinder und 2 Erwachsene
149.00 Euro
+ jeder weitere Erwachsene, bis 2 Teilnehmer
0.00 Euro
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 11/2017 Lindenbau- Kinderkramerey vertreten durch
Uwe Hermanski
Dreishofstr.2
59425 Unna
Mail: info@lindenbau.de
§ 1 Für alle Geschäftsvorgänge und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Buchung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen meine AGB. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg in Vertragsform ein Veranstaltungstermin fest gebucht wird. Sofern eine Rechnung erstellt wurde, ist die Buchung durchgeführt. Eine Vertragsstrafe in Höhe der Gage gilt für beide Vertragspartner als vereinbart. Bei Verhinderung durch Krankheit, höherer Gewalt oder ähnlichen Situationen ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder die Gage zu erstatten
§ 3 50% der Gage ist vorab als Anzahlung oder Gesamtbetrag zu begleich. Sollte dieses nicht eingehalten werden, und wird die Veranstaltung durch Nichtzahlung storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gesamtsumme als Vertragsstrafe geltend zu machen.
§4 Die Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder liegt während der Veranstaltung alleine beim Auftraggeber!
§ 5 Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Veranstalter und somit auch zur Abführung von GEMA-Gebühren verpflichtet (öffentliche Aufführung von Musik)
§ 6 Für stationäre Veranstaltungen mit dem Gebrauch von Naturfarben und Temperaturen unter 20 C° wird ein normaler Stromanschluss 240V / 16A für den Trockenschrank benötigt. Der Veranstalter sorgt für kostenlose Speisen und Getränke für die an der Veranstaltung beteiligten Mitarbeiter von Lindenbau- Kinderkramerey im üblichen Rahmen.
§ 7 Bei Rechtsstreitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand Unna. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Mit einer Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen anerkannt.