Beschreibung
Auf unserem 4er-Bungee-Trampolin können vier Teilnehmer mit einem Gewicht von jeweils bis zu 85kg gleichzeitig riesige Sprünge machen! Der Hingucker auf jeder Veranstaltung! Selbstverständlich ist auch die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleistet, unsere Anlage ist mit deutschem Statik- und Standfestigkeits-Nachweis nach Din 13814 gebaut. Durch die kompakte Bauweise auf einem Anhänger sind Auf- und Abbau schnell erledigt, so dass auch Eintagesevents kein Problem sind.
Technische Daten:
Stromanschluss: 230V/3kW Schuko ("normale Steckdose")
Gewicht: 1400kg
Stellfläche: 9mx9m
Höhe der aufgebauten Konstruktion: 4,95m
In unserem Mietpreis sind auch das Personal sowie Auf- und Abbau enthalten!
Verfügbarkeit, Preise und Online-Buchung direkt auf unserer Website:
https://mobilefunevents.de/
Bei Events, Kerben, Volksfesten usw. mit entsprechendem Besucheraufkommen bauen wir gerne ohne die Berechnung eines Mietpreises auf und betreiben die Anlage als Schausteller auf eigene Rechnung. Sprechen Sie uns gerne an! Wir sind insbesondere in Mainz/Wiesbaden + ca. 50km tätig (Rhein-Main, Rheinhessen, Rhein-Nahe).
Konditionen
In unserem Mietpreis sind auch das Personal sowie Auf- und Abbau enthalten!
Verfügbarkeit, Preise und Online-Buchung direkt auf unserer Website:
https://mobilefunevents.de/
Bei Events, Kerben, Volksfesten usw. mit entsprechendem Besucheraufkommen bauen wir gerne ohne die Berechnung eines Mietpreises auf und betreiben die Anlage als Schausteller auf eigene Rechnung. Sprechen Sie uns gerne an! Wir sind insbesondere in Mainz/Wiesbaden + ca. 50km tätig (Rhein-Main, Rheinhessen, Rhein-Nahe).
Preise
Pauschalpreis 1
- Bis zu 6 Std. Aktionsdauer pro Miettag
bis 100 Kinder und 100 Erwachsene
1075.00 Euro
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (2023)
1.
Allgemeines
Die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller
Aufträge und Vermietungen. Sie gelten mit Auftragserteilung als
angenommen. Etwaige Abweichungen von diesen AGB können nur
schriftlich, beispielsweise im schriftlichen Angebot, vereinbart
werden.
Vertragspartner sind der Mieter/Auftraggeber und
Mainzer
Fun-Events, Inh. Martin Spies (Vermieter)
Mainzer Straße 69
55299
Nackenheim (Erfüllungsort)
Der Mieter/Auftraggeber
verpflichtet sich diese AGB aufmerksam zu lesen und jederzeit zu
beachten.
2.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand
ist die Vermietung der Eventmodule mit vereinbartem Zubehör über
die vereinbarte Mietdauer sowie ggf. Eventdienstleistungen (z.B.
Lieferung, Auf- oder Abbau von Veranstaltungsmaterial, Betreuung der
Eventmodule usw.) gemäß des Angebots oder der
Auftragsbestätigung.
Mainze Fun-Events behält sich das Recht
vor, aus wichtigem Grund ein gebuchtes Eventmodul durch ein
alternatives Eventmodul zu tauschen.
3.
Durchführung und bestimmungsgemäßer Einsatz
Die
Eventmodule dürfen nur in der vorgesehenen Form genutzt werden. Bei
Vermietungen ohne Betreuungspersonal hat der Mieter die entsprechende
Betreuung des Eventmodules jederzeit sicher zu stellen (durch
geeignete volljährige Personen, welche mit der Funktionsweise und
den Sicherheitsbestimmungen des Eventmoduls vertraut sind). Den
Betriebsanleitungen oder den Einweisungen durch den Vermieter ist
unbedingt Folge zu leisten. Eventuell erforderliche Genehmigungen
oder Anmeldungen bei z. B. der Stadt, deren Behörden usw., sind
durch den Mieter organisatorisch und kostenmäßig sicher zu stellen.
Änderungen oder Umbauten am Eventmodul sind untersagt. Das
Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern sind nicht
gestattet. Möchte der Mieter eine Werbung (Fahnen, Banner o.ä.)
anbringen, ist dies in Mietvertrag/Angebot/Auftragsbestätigung
aufzuführen und durch den Vermieter zu gestatten. Mainze Fun-Events
behält sich vor, Eigenwerbung in jeglicher Form an den Eventmodulen
anzubringen. Wird das Eventmodul durch den Mieter selbst betrieben,
so wird ihm der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie ggf.
weiterer Versicherungen empfohlen. Ein Versicherungsschutz durch den
Vermieter besteht nicht. Bei Abholung eines Eventmoduls weist der
Mieter sich mit einem Personalausweis oder Pass aus. Mainz Fun-Events
behält sich das Recht vor, die Übergabe oder Rücknahme per
Abholbox zu gestalten, deren Zugangscode dem Mieter zur Verfügung
gestellt wird.
Wird eine Lieferung oder der Auf- und Abbau durch
Mainzer Fun-Events durchgeführt, so garantiert der Mieter die gemäß
Modulbeschreibung notwendige Zufahrtsmöglichkeit, Standfläche und
Anschlussmöglichkeit. Bei Auf- und Abbau oder Betreuung durch Mainze
Fun-Events stellt der Mieter sicher, dass für die entsprechende
Dauer die zugehörigen Fahrzeuge kostenlos abgestellt werden können.
Aus organisatorischen Gründen bleibt es dem Vermieter überlassen,
die Lieferung oder/und den Aufbau bis zu zwei Tage vor Mietbeginn
bzw. den Abbau und/oder die Abholung bis zu zwei Tage nach Mietende
auszuführen.
Das vom Vermieter beauftragte Aufsichtspersonal
behält sich vor, alle Personen die gegen die Sicherheitsregeln und
ausgelegten Kletter- und Nutzungsordnungen verstoßen, von der
weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. Bei Verstoß
gegen diese Bestimmungen und bei drohenden Gefahren, behält sich der
Vermieter vor, das Eventmodul zeitweilig oder gar dauerhaft außer
Betrieb zu nehmen.
5.
Rückgabe des Eventmoduls
Das
Eventmodul ist durch den Mieter pünktlich zum vereinbarten Termin
zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe verspätet, so ist Mainze
Fun-Events berechtigt einen entsprechnd erhöhten Mietpreis sowie
ggf. anfallende Folgekosten (z.B. durch eine entfallende
Folgevermietung) zu berechnen. Der Mieter gibt das Eventmodul in
sauberem, einwandfreien und trockenen Zustand zurück. Eventuell
notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungs- und
Trocknungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich
in Rechnung gestellt. Aus organisatorischen Gründen behält es sich
der Vermieter vor die Rückgabe personallos in einer Rückgabebox
durchzuführen, deren Zugangscode dem Mieter zur Verfügung gestellt
wird.
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7.
Haftung des Mieters
Für
Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge-
und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso haftet
der Mieter für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich
entstehen. Die Benutzung der Eventmodule erfolgt auf eigene Gefahr
der Teilnehmer. Die gemieteten Eventmodule bleiben von der
Aufstellung bis zur Abholung in der Verantwortung, sowie in der
Haftung des Mieters. Da einige Eventmodule bei Rückgabe nicht
unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft werden können,
entbindet die Übergabe des Eventmoduls an den Vermieter den Mieter
nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem
Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine
Nachberechnung.
xemptyz
9.
Ausfall oder Storno
Nimmt
der Mieter ein Angebot von Mainz Fun-Events an oder bestätigt Mainz
Fun-Events eine online-Reservierung, so gilt der Mietvertrag als
zustande gekommen. Wurde ein Auftrag erteilt und wird dieser vom
Mieter storniert, ist eine Gebühr von 30% des Gesamtpreises fällig.
Liegt der Stornierungstermin weniger als 30 Tage vor dem
Veranstaltungstermin werden 60% der Gesamtsumme fällig. Kann der
Mieter einen Ersatzmieter bringen, entbindet ihn das von seiner
Zahlung. Ist das Eventmodul aufgebaut, der Mieter hat aber z. B.
erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt, der Betrieb wird von
behördlicher Seite verboten, etc., entstehen dem Mieter die vollen
Kosten. Ausschließlich Hüpfburgen können bis 24 Stunden vor
Mietbeginn kostenfrei storniert werden, wenn am Veranstaltungsort
dauerhaft ungeeignetes Wetter (Regen, Sturm) vorhergesagt ist.
Kann
der Vermieter auf Grund von technischen Schwierigkeiten, höherer
Gewalt, etc. nicht seinen Verpflichtungen nachkommen, behält er sich
vor, ein anderes Eventmodul als Ersatz zu stellen. Sollte dies
ebenfalls nicht möglich sein, wird eine ggf. erhaltene Anzahlung
erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz wird nicht gewährt.
Sollte ein technischer Defekt während der Mietzeit auftreten, wird
der Vermieter den Fehler schnellstmöglich beheben. Hierbei hat der
Mieter keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des
Mietpreises. Der Vermieter ist zur Kündigung des Vertrages im Falle,
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt
berechtigt. Bei starkem Wind müssen manche Eventmodule aus
Sicherheitsgründen umgelegt/abgebaut werden. Der Vermieter ist zur
Preiserstattung nur insoweit verpflichtet, als er Leistungen noch
nicht erbracht hat und zur Erbringung dieser noch nicht erbrachten
Leistungen, nicht in der Lage ist.
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10.
Zahlung
Der
Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Ggf.
fordert Mainz Fun-Events eine Anzahlung von 30% des voraussichtlichen
Rechnungsbetrages.
Kosten, wie nicht erbrachte Endreinigung,
Personal, Verbrauchsmaterial auf Kommission oder weiteres
Sonderzubehör, werden bei oder nach Abbau/Rückgabe in Rechnung
gestellt und sind binnen 14 Tagen zahlbar.
xemptyz
13.
Datenschutz
Für
die Auftragsabwicklung (z.B. zur Erstellung von Angeboten und zur
Rechnungsstellung) speichert und verarbeitet Mainz Fun-Events
personenbezogene Daten wie z.B. Name, Anschrift und weitere
Kontaktdaten des Auftraggebers. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
dieser Daten sind regelmäßig die EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das
Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG). Wir
geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an unberechtigte Dritte
weiter. Lediglich die zur Abwicklung Ihrer Aufträge nötigen
Dienstleistungspartner (z.B. Steuerberater) erhalten Zugriff auf
diese Daten. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich auf
das erforderliche Minimum. Personenbezogene Daten werden nach der
Auftragserfüllung schnellstmöglich gelöscht oder anonymisiert.
14.
Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Teile dieser AGB unwirksam oder nicht anwendbar sein, so
berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestandteile. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die
wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck
der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.